Vorsicht bei Miet- und Kaufanboten

Miet- und Kaufanbote sind bindend!

Während Ihrer Wohnungssuche kann es verlockend sein, ein Miet- oder Kaufanbot abzugeben, um sich eine interessante Immobilie „zu sichern“. Doch Vorsicht: Es handelt sich um eine rechtlich bindende Verpflichtung, eine Wohnung zu den im Anbot festgelegten Konditionen zu mieten oder zu kaufen.

Unterschreiben Sie Miet- oder Kaufanbote nie voreilig

Die Unterzeichnung eines Anbots ist eine ernste Angelegenheit. Es ist keine bloße Reservierung, sondern ein Vertrag, der die Basis für den endgültigen Miet- oder Kaufvertrag bildet. Wenn das Anbot vom Vermieter oder Verkäufer akzeptiert wird, tritt der Miet- oder Kaufvertrag bereits in Kraft, und die Maklerprovision wird fällig. Unterschreiben Sie nur, wenn Sie die Wohnung tatsächlich wollen und alle Details geklärt sind.

Achten Sie auf Details
Anbot-Formulare von Maklern sind oft sehr einfach gehalten und enthalten nur die Eckpunkte wie Miet- oder Kaufpreis und Objektbeschreibung. Diese Informationen allein reichen nicht aus, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Alle wichtigen Vertragsbedingungen sollten im Anbot klar festgehalten werden. Fehlen wesentliche Punkte, könnten Sie später Probleme bekommen. Daher empfiehlt es sich, das Anbot gemeinsam mit einem Rechtsberater zu erstellen oder zumindest genau zu prüfen.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
Makler nutzen oft das Argument, dass die Wohnung sonst vergeben wird, um Druck auszuüben. Doch überstürzte Entscheidungen sind riskant. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen, sondern bestehen Sie darauf, dass alle wichtigen Vereinbarungen schriftlich im Anbot festgehalten werden.

Prüfen Sie Ihre Rücktrittsmöglichkeiten
Unter bestimmten Umständen können Sie kostenlos von einem unterschriebenen Anbot zurücktreten, beispielsweise wenn Sie die Wohnung am selben Tag zum ersten Mal besichtigt haben, an dem Sie das Anbot unterschrieben haben, und die Immobilie als Hauptwohnsitz gedacht ist. Es ist wichtig, die Rücktrittsfristen zu kennen: Sie haben in der Regel eine Woche Zeit, um vom Anbot zurückzutreten, sobald Sie eine Kopie erhalten und über Ihr Rücktrittsrecht informiert wurden. Wenn dies nicht der Fall ist, kann die Frist auf einen Monat verlängert werden.

Professionelle Beratung einholen
Besonders bei komplexen Miet- oder Kaufverträgen ist die Hinzuziehung eines Rechtsbeistands ratsam. Er hilft Ihnen, die Vertragsbedingungen zu verstehen und sicherzustellen, dass Ihre Interessen vollständig im Anbot berücksichtigt werden. Auch Makler sind verpflichtet, Ihnen alle relevanten Informationen schriftlich zur Verfügung zu stellen, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Fazit: Ein Miet- oder Kaufanbot ist eine bindende Verpflichtung, die gut überlegt sein will. Holen Sie sich fachkundige Unterstützung und unterschreiben Sie nur, wenn alle Punkte zu Ihrer Zufriedenheit geregelt sind.